Die Rangfolge dieser Aufzählung entspricht zugleich der Rangfolge durchzuführender Maßnahmen. Die beste Maßnahme ist immer, die Gefährdung zu vermeiden oder ganz auszuschalten.
S – Substitution (Ersatz, Abwechslung)
In der Substitutionsebene wird versucht, die Gefährdungsgrundlage komplett zu beseitigen oder zumindest, dass keine scharfe Gefährdung vorliegt. Dadurch soll die problematische Bedingung durch eine unproblematische ersetzt werden, z.B. ein giftiger Arbeitsstoff könnte durch einen ungiftigen substituiert werden.
T – Technische Maßnahmen
Bei den technischen Maßnahmen wird erforscht, ob und wie technische Einrichtungen die Menschen von der Gefährdung trennen könnten. Beispielsweise bei einem überhöhten Kraftaufwand, bspw. das Heben von Lasten, können technische Maßnahmen, wie die Nutzung von Lastabnahmemitteln, die Belastung des Mitarbeiters senken.
O – Organisatorische Maßnahmen
Als dritte Ebene dienen die organisatorische Maßnahmen dazu, dass die Wirkung der Gefährdung auf die Arbeitnehmern soweit wie möglich reduziert wird. Wenn zum Beispiel die körperliche Belastung auf Dauer nicht ohne Schädigung zu ertragen ist,
wäre es denkbar, die Belastung des Mitarbeiters anhand Job-Rotation (Arbeitsplatzrotation) zu senken. An Stelle eines Mitarbeiters, wird die Tätigkeit an einem Arbeitstag von zwei Mitarbeitern ausgeführt. Diese führen die Aufgaben jedoch im Wechsel aus, sodass jeder Beschäftigte dieser Belastung nur einen halben statt den ganzen Tag ausgesetzt wird. In der anderen Tageshälfte übernehmen die Beschäftigten Aufgaben, die keine oder andere körperliche Belastung des Beschäftigten beinhalten.
P – Personen- und verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen
Letztlich können Lösungen zur individuellen Schutz der Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen identifiziert werden. Diese ergänzen dann die vorherigen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dabei wird ein besonderer Blick auf die Schutzausrüstung und die Beachtung der Anweisungen zum richtigen Verhalten geworfen. Für den Fall, dass die Belastung durch Lärm nicht unterhalb der schädigenden Grenze liegt, kann auf Gehörschutz zurückgegriffen werden. Es ist allerdings wichtig vorher zu überprüfen, ob eine generelle Vermeidung des Lärms möglich ist!