Suchen Sie sich Hilfe, indem Sie eine Expertin bzw. einen Experten (z.B. Dienstleistende in der Funktion der Sicherheitsfachkraft oder eine Systemintegratorin bzw. einen Systemintegrator) mit der Risikobeurteilung/ EG-Konformitätsbewertung beauftragen.
Hinweis:
Mensch-Cobot-Arbeitssysteme müssen CE-zertifiziert werden, in dem sie über das MRK-spezifische EG-Konformitätsbewertungsverfahren und die MRK-spezifische Risikobeurteilung geprüft werden. Bei der Prüfung liegt ein besonderes Augenmerk darauf, ob es beim Einsatz des Mensch-Cobot-Arbeitssystem in seinem vorliegenden Zustand zu Gefährdungen für den Menschen kommen kann. Hierzu werden beispielsweise die Kräfte gemessen, die der Cobot auf den Menschen ausüben kann, um das Verletzungspotenzial zu erfassen.
Die Zertifizierung gilt nur für den geprüften Zustand des Mensch-Cobot-Arbeitssystem. Unter anderem beinhaltet dieser beispielsweise:
- Die Programmierung des Cobots
- Eventuelle Werkzeuge des Cobots (Greifer, …)
Bitte beachten Sie deshalb, dass Sie für Ihr geplantes Mensch-Cobot-Arbeitssystem auch ein MRK-spezifisches EG-Konformitätsbewertungsverfahren, inklusive MRK-spezifischen Risikobeurteilung, durchführen müssen (um die CE-Zertifizierung für Ihr Mensch-Cobot-Arbeitssystem zu erstellen). Achten Sie deshalb darauf, dass die/der von Ihnen gewählte Expertin bzw. Experte auch in der Lage ist, ein solches MRK-spezifisches EG-Konformitätsbewertungsverfahren, inklusive MRK-spezifischen Risikobeurteilung, bei Ihnen durchzuführen.
Alternativ:
Schulen Sie Ihre Belegschaft durch externe Schulungsangebote, sodass Ihre Belegschaft fortan ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren, inklusive Risikobeurteilung, selbst durchführen kann. Achten Sie auch hier darauf, dass die entsprechenden Mitarbeitenden anschließend ebenfalls dazu in der Lage sind, ein MRK-spezifisches EG-Konformitätsbewertungsverfahren, inklusive MRK-spezifischen Risikobeurteilung, für Ihr geplantes Mensch-Cobot-Arbeitssystem durchzuführen.